Richtlinie des Landesfeuerwehrverbandes Saarland e.V.
für die Verleihung von Ehrenabzeichen für langjährige Mitgliedschaft
§ 1 Ehrenzeichen
Der Landesfeuerwehrverband Saarland e.V. stiftet für seine
Angehörigen bei 40-, 50-, 60- und 70-jähriger Mitgliedschaft in der Feuerwehr ein Ehrenzeichen.
§ 2 Form des Ehrenzeichens
Das Ehrenzeichen für 40-jährige Mitgliedschaft wird in
Silber, für 50-, 60- und 70-jährige Mitgliedschaft wird in Gold verliehen. Das Ehrenzeichen enthält entsprechend der Mitgliedschaft der zu Ehrenden die Zahlen 40, 50, 60 und 70 in der Mitte
des oberen Randes.
§ 3 Verleihung
Das Ehrenzeichen wird von den Kreisfeuerwehrverbänden bzw.
vom Feuerwehrverband für den Stadtverband Saarbrücken auf Antrag verliehen. Über die Verleihung stellt der Landesfeuer- wehrverband Saarland e.V. eine Besitzurkunde aus.
§ 4 Trageweise
Das Ehrenzeichen wird an der Uniform als Bandschnalle oder an der Zivilkleidung getragen.
§ 5 Kosten
Die Kosten des Ehrenzeichens tragen die
Kreisfeuerwehrverbände bzw. der Feuerwehrverband für den Stadtverband Saarbrücken mit Ausnahme der Kosten für die Besitzurkunde, die der Landesfeuerwehrverband Saarland e.V. trägt.
§ 6 Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt am 01.01.2001 in Kraft.
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